Vernehmlassungsantwort zum neuen VSG (nVSG)
Im Folgenden findet ihr unsere Stellungnahme zum neuen VSG, welche durch den KLV eingereicht wurde:
Nachgelagert wird das Sonderpädagogik-Konzept für Regelschulen überarbeitet werden müssen. Weiterhin soll darin der DaZ-Unterricht thematisiert werden. Allenfalls ergibt sich daraus auch eine Anpassung der Handreichung «Beschulung von neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund» (Kanton St. Gallen, Amt für Volksschule, März 2023).
Die Erfahrungen im DaZ-Unterricht zeigen, dass es für Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse in den Regelklassen von Vorteil ist, wenn sie zu Beginn stark im Erlernen von Deutschkenntnissen gefördert werden. Die Anzahl DaZ-Lektionen sollte in den Zyklen 1/2/3 angepasst werden. Je älter das Kind beim Eintritt in unser Schulsystem ist, desto wichtiger ist das intensive Erlernen der deutschen Sprache. Im Zyklus 3 macht es Sinn, die Jugendlichen die ersten sechs Monate intensiv im Daz-Unterricht zu beschulen, damit sie befähigt werden, am Regelunterricht aktiv teilzunehmen und sich besser ins Klassenumfeld integrieren zu können.
Je nach Eintritt in die Oberstufe des schweizerischen Schulsystems stehen für die Jugendlichen schon bald die Berufswahl oder die Aufnahmeprüfungen an eine weiterführende Schule vor der Tür. Grundlagen für ein gutes Gelingen der Integration sind eine gute Zusammenarbeit und Absprachen zwischen der Klassenlehrperson, der Deutschlehrperson im Regelunterricht sowie der DaZ-Lehrperson. Die lokalen Förderkonzepte der einzelnen Schulträger sollten so formuliert sein, dass den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen wird.
